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   BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19   

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https://dejure.org/2019,42822
BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19 (https://dejure.org/2019,42822)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2019 - 2 StR 306/19 (https://dejure.org/2019,42822)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 306/19 (https://dejure.org/2019,42822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.; Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 ; StGB § 64
    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.; Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)

    Auszug aus BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19
    Dies liegt bei Delikten, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen, nahe (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19
    (1) Für die Annahme eines Hangs ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängigkeit erreicht haben muss (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Auszug aus BGH, 16.10.2019 - 2 StR 306/19
    Eine solche soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt ist, sondern insbesondere auch bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 95/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang; Prüfung,

    c) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 306/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 318/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Mitursächlichkeit des

    "Der Symptomwert der festgestellten Tat für den Hang des Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, BeckRS 2013, 15926 mwN, und vom 16. Oktober 2019 - 2 StR 306/19, BeckRS 2019, 30971) liegt ebenfalls nahe.
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